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WZ-Code : 94.20.0

Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen (ohne Sozialwesen und Sport) (WZ-Code: 94)
Diese Abteilung umfasst die Tätigkeiten von Vereinigungen, die die Interessen spezieller Bevölkerungsgruppen vertreten oder gegenüber der breiten Öffentlichkeit für bestimmte Ideen werben. Diese Vereinigungen verfügen in der Regel über einen Mitgliederstamm, jedoch können sich sowohl Mitglieder als auch Nichtmitglieder an ihren Aktivitäten beteiligen und Nutzen daraus ziehen. Die Untergliederung dieser Abteilung erfolgt zunächst anhand des Zwecks, den diese Vereinigungen verfolgen, d. h. Vertretung der Interessen von Arbeitgebern, Selbstständigen und der Wissenschaft (Gruppe 94.1), Vertretung der Arbeitnehmerinteressen (Gruppe 94.2) oder Verbreitung von religiösen, politischen, kulturellen, pädagogischen oder die Freizeit betreffenden Vorstellungen und Tätigkeiten (Gruppe 94.9).

Folgende Gruppen gehören dem WZ-Code 94.20.0 an:


Arbeitnehmervereinigungen

Arbeitskammer

Beamtenbund

Gewerkschaften

Gewerkschaftsvereinigungen

Industriegewerkschaften