WZ-Code : 94.11.0
Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen (ohne Sozialwesen und Sport) (WZ-Code: 94)
Diese Abteilung umfasst die Tätigkeiten von Vereinigungen, die die Interessen spezieller Bevölkerungsgruppen vertreten oder gegenüber der breiten Öffentlichkeit für bestimmte Ideen werben. Diese Vereinigungen verfügen in der Regel über einen Mitgliederstamm, jedoch können sich sowohl Mitglieder als auch Nichtmitglieder an ihren Aktivitäten beteiligen und Nutzen daraus ziehen. Die Untergliederung dieser Abteilung erfolgt zunächst anhand des Zwecks, den diese Vereinigungen verfolgen, d. h. Vertretung der Interessen von Arbeitgebern, Selbstständigen und der Wissenschaft (Gruppe 94.1), Vertretung der Arbeitnehmerinteressen (Gruppe 94.2) oder Verbreitung von religiösen, politischen, kulturellen, pädagogischen oder die Freizeit betreffenden Vorstellungen und Tätigkeiten (Gruppe 94.9).
Folgende Gruppen gehören dem WZ-Code 94.11.0 an:
Arbeitgeberverbände
Bundesverband der Deutschen Industrie
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Deutscher Industrie- und Handelstag
Fachverbände der Industrie, des Handels, des Handwerks
Handelskammern
Handelsverbände
Handwerkskammern
Handwerksverbände
Industrie- und Handelskammern
Industrieverbände
Innungen
Innungsverbände
Kreishandwerkerschaften
Landwirtschaftskammern
Landwirtschaftsverbände
Normenausschüsse (Wirtschaftsverbände)
Öffentlich-rechtliche Wirtschaftsvertretungen
Tarifgemeinschaft deutscher Länder
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
Waldbesitzerverbände
Weinbauverbände
Wirtschaftsverbände
Wirtschaftsvertretungen, öffentlich-rechtliche
Zentralverband des Deutschen Handwerks