WZ-Code : 90.01.2
Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten (WZ-Code: 90)
Diese Abteilung umfasst den Betrieb von Einrichtungen und die Erbringung von Dienstleistungen zur Befriedigung der kulturellen und Unterhaltungsinteressen ihrer Kunden. Dazu zählt die Produktion und Förderung von und die Teilnahme an Liveauftritten, Veranstaltungen oder Ausstellungen sowie die Bereitstellung künstlerischer, kreativer oder technischer Fachkenntnisse für die Herstellung von Kunstwerken und die Durchführung von Liveauftritten.
Diese Abteilung umfasst nicht: - Verlagswesen (s. Abteilung 58) - Herstellung, Nachbearbeitung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Videofilmen (s. 59.11.0, 59.12.0 und 59.13.0) - Filmvorführung (s. 59.14.0) - Ausstrahlung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen (s. 60.10.0 und 60.20.0) - Betrieb von Museen, historischen Stätten und Gebäuden und ähnlichen Attraktionen, botanischen und zoologischen Gärten, Naturparks (s. Abteilung 91) - Spiel-, Wett- und Lotteriewesen (s. 92.00.1, 92.00.2, 92.00.3) - Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung (s. Abteilung 93)
Folgende Gruppen gehören dem WZ-Code 90.01.2 an:
Aufführung von Konzerten, tänzerischen und sonstigen Bühnendarbietungen (Ballettgruppen, Orchester, Kapellen und Chöre nicht Aufführung von Theaterstücken, Opern u.Ä.)
Ballettgruppen
Bands (Musikgruppen)
Blaskapellen
Chöre
Combos
Jazzkapellen
Kapellen (Musikgruppen)
Konzertorchester
Kurkapellen
Musikbands
Musikgruppen
Musikproduktionen durch Musikgruppen
Orchester
Philharmonien (Orchester)
Tanzkapellen
Unterhaltungskapellen