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WZ-Code : 60.20.0

Rundfunkveranstalter (WZ-Code: 60)
Diese Abteilung umfasst die Schaffung von Inhalten und den Erwerb von Rechten zur Verbreitung von Inhalten und deren anschließende Ausstrahlung, z. B. als Hörfunk-, Fernseh- und Datensendungen aus den Bereichen Unterhaltung, Nachrichten, Talk usw. Eingeschlossen ist auch die Datenübertragung, die typischerweise Teil von Hörfunk- und Fernsehausstrahlung ist. Die Übertragung kann mittels verschiedener Technologien erfolgen: drahtlos, über Satellit, Kabel oder das Internet. Die Abteilung umfasst auch die Produktion von Spartensendungen (begrenzte Programmstruktur, z. B. Nachrichten, Sport, Erziehung, Sendungen für Jugendliche) auf Abonnements- oder Gebührenbasis, die anschließend von Dritten öffentlich ausgestrahlt werden.

Folgende Gruppen gehören dem WZ-Code 60.20.0 an:


Fernsehproduktionen von Programmbeiträgen in Fernsehstudios

Fernsehprogrammherstellung

Fernsehveranstalter

Gestaltung, Realisation und Ausstrahlung von Fernsehprogrammen

Internet Portale (Ausstrahlung von Internet-Filmbeiträgen)

Studios (Herstellung kompletter Fernsehprogramme aus eingekauften Programmkomponenten durch Fernsehveranstalter)

Übertragung von Fernsehsendungen

Videofilmherstellung (Herstellung von Fernsehprogrammen)

Werbefilmherstellung (in Fernsehstudios)