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WZ-Code : 10.72.0

Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln (WZ-Code: 10)
Diese Abteilung umfasst die Verarbeitung von Erzeugnissen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei zu Nahrungs- und Futtermitteln, sowie die Herstellung verschiedener Halbwaren, die noch keine Nahrungs- und Futtermittel darstellen. Häufig entstehen auch Nebenerzeugnisse von mehr oder weniger hohem Wert (z. B. Häute aus der Schlachtung oder Ölkuchen aus der Ölerzeugung). Die einzelnen Unterteilungen stellen auf die verschiedenen hergestellten Erzeugnisse ab: Fleisch, Fisch, Obst und Gemüse, Öle und Fette, Milcherzeugnisse, Mühlenerzeugnisse, Futtermittel und sonstige Nahrungsmittel. Die Produktion kann auf eigene Rechnung oder im Auftrag Dritter (z. B. Lohnschlachtung) erfolgen. Einige Tätigkeiten werden dem Verarbeitenden Gewerbe zugeordnet, selbst wenn man diese auch als Einzelhandelstätigkeit im eigenen Ladengeschäft des Herstellers auffassen könnte (z. B. Bäckereien, Konditoreien und Fleischverarbeitung). Sofern jedoch nur eine geringfügige Verarbeitung erfolgt, die keine

Folgende Gruppen gehören dem WZ-Code 10.72.0 an:


Backwaren (Dauerbackwaren), Herstellung

Biskuit, Herstellung

Brezeln, Herstellung

Dauerbackwaren, Herstellung

Dominosteine, Herstellung

Hart- und Weichkekse, Herstellung

Honigkuchen, Herstellung

Käse- und Laugengebäck, Herstellung

Kekse, Herstellung

Kleingebäck (Dauerbackwaren), Herstellung

Knäckebrot, Herstellung

Laugengebäck, Herstellung

Lebkuchen, Herstellung

Leb- und Honigkuchen, Herstellung

Matzen, Herstellung

Oblaten, Herstellung

Paniermehl (aus geröstetem Brot), Herstellung

Pfefferkuchen, -nüsse u.Ä., Herstellung

Printen, Herstellung

Salzgebäck, Herstellung

Snacks (Dauerbackwaren), Herstellung

Waffeln, Herstellung

Weichkeks, Herstellung

Zwieback, Herstellung