zb: Apotheke, Maschinenbau, Arzt





Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen (ohne Sozialwesen und Sport) (WZ-Code Gruppe 94)



Diese Abteilung umfasst die Tätigkeiten von Vereinigungen, die die Interessen spezieller Bevölkerungsgruppen vertreten oder gegenüber der breiten Öffentlichkeit für bestimmte Ideen werben. Diese Vereinigungen verfügen in der Regel über einen Mitgliederstamm, jedoch können sich sowohl Mitglieder als auch Nichtmitglieder an ihren Aktivitäten beteiligen und Nutzen daraus ziehen. Die Untergliederung dieser Abteilung erfolgt zunächst anhand des Zwecks, den diese Vereinigungen verfolgen, d. h. Vertretung der Interessen von Arbeitgebern, Selbstständigen und der Wissenschaft (Gruppe 94.1), Vertretung der Arbeitnehmerinteressen (Gruppe 94.2) oder Verbreitung von religiösen, politischen, kulturellen, pädagogischen oder die Freizeit betreffenden Vorstellungen und Tätigkeiten (Gruppe 94.9).


# Kategorie Code
     
1 Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände 94.11.0
2 Berufsorganisationen 94.12.0
3 Arbeitnehmervereinigungen 94.20.0
4 Kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen 94.91.0
5 Politische Parteien und Vereinigungen 94.92.0
6 Organisationen der Bildung, Wissenschaft und Forschung 94.99.1
7 Organisationen der Kultur 94.99.2
8 Verbraucherorganisationen 94.99.3
9 Jugendorganisationen 94.99.4
10 Interessenvertretungen und Vereinigungen a. n. g. 94.99.9