zb: Apotheke, Maschinenbau, Arzt





# Kategorie Code
     
Rundfunkveranstalter (WZ-Code Gruppe 60)

Diese Abteilung umfasst die Schaffung von Inhalten und den Erwerb von Rechten zur Verbreitung von Inhalten und deren anschließende Ausstrahlung, z.B.als Hörfunk-, Fernseh- und Datensendungen aus den Bereichen Unterhaltung, Nachrichten, Talk usw.
Eingeschlossen ist auch die Datenübertragung, die typischerweise Teil von Hörfunk- und Fernsehausstrahlung ist.
Die Übertragung kann mittels verschiedener Technologien erfolgen: drahtlos, über Satellit, Kabel oder das Internet.
Die Abteilung umfasst auch die Produktion von Spartensendungen (begrenzte Programmstruktur, z.B.Nachrichten, Sport, Erziehung, Sendungen für Jugendliche) auf Abonnements- oder Gebührenbasis, die anschließend von Dritten öffentlich ausgestrahlt werden.


# Kategorie Code
     
1 Hörfunkveranstalter 60.10.0
2 Fernsehveranstalter 60.20.0