Diese Abteilung umfasst die Herstellung von Holzwaren wie Bauholz, Sperrholz, Furniere, Verpackungsmittel, Lagerbehälter und Ladungsträger, Bodenbeläge, Fachwerk, vorgefertigte Gebäude. Das Produktionsverfahren umfasst Sägen, Hobeln, Drechseln, Laminieren und Zusammenbau von Holzerzeugnissen, ausgehend von in Blöcke geschnittenen Stämmen oder Bauholz, das geschnitten oder von Dreh- und Schälmaschinen oder anderem Werkzeug bearbeitet wird. Das Bauholz oder andere bearbeitete Holzteile können dann noch gehobelt oder anders zugerichtet und zu Fertigerzeugnissen wie Verpackungsmittel, Lagerbehälter und Ladungsträger zusammengebaut werden. Abgesehen von den Sägewerken richtet sich die Untergliederung dieser Abteilung im Wesentlichen nach den jeweils hergestellten Erzeugnissen. Diese Abteilung umfasst nicht: - Einbau von Konstruktions- und Ausbauelementen aus Holz (s. 43.32.0, 43.33.0, 43.39.0) |