Diese Abteilung umfasst die Erzeugung von Stammholz sowie die Gewinnung und Sammlung von wild wachsenden Erzeugnissen des Waldes. Hinzu kommt die Erzeugung bzw. Gewinnung geringfügig bearbeiteter Erzeugnisse wie Brennholz, Holzkohle oder Industrieholz (z. B. Grubenholz, Papierholz usw.). Diese Tätigkeiten können sowohl in natürlichen als auch in angepflanzten Wäldern ausgeführt werden. Diese Abteilung umfasst nicht: - Weiterverarbeitung von Holz, angefangen bei Säge- und Hobelwerken (s. Abteilung 16) |