WZ-Code : 60.20.0
Rundfunkveranstalter (WZ-Code: 60)
Diese Abteilung umfasst die Schaffung von Inhalten und den Erwerb von Rechten zur Verbreitung von Inhalten und deren anschließende Ausstrahlung, z. B. als Hörfunk-, Fernseh- und Datensendungen aus den Bereichen Unterhaltung, Nachrichten, Talk usw. Eingeschlossen ist auch die Datenübertragung, die typischerweise Teil von Hörfunk- und Fernsehausstrahlung ist. Die Übertragung kann mittels verschiedener Technologien erfolgen: drahtlos, über Satellit, Kabel oder das Internet. Die Abteilung umfasst auch die Produktion von Spartensendungen (begrenzte Programmstruktur, z. B. Nachrichten, Sport, Erziehung, Sendungen für Jugendliche) auf Abonnements- oder Gebührenbasis, die anschließend von Dritten öffentlich ausgestrahlt werden.
Folgende Gruppen gehören dem WZ-Code 60.20.0 an:
Fernsehproduktionen von Programmbeiträgen in Fernsehstudios
Fernsehprogrammherstellung
Fernsehveranstalter
Gestaltung, Realisation und Ausstrahlung von Fernsehprogrammen
Internet Portale (Ausstrahlung von Internet-Filmbeiträgen)
Studios (Herstellung kompletter Fernsehprogramme aus eingekauften Programmkomponenten durch Fernsehveranstalter)
Übertragung von Fernsehsendungen
Videofilmherstellung (Herstellung von Fernsehprogrammen)
Werbefilmherstellung (in Fernsehstudios)