WZ-Code : 60.10.0
Rundfunkveranstalter (WZ-Code: 60)
Diese Abteilung umfasst die Schaffung von Inhalten und den Erwerb von Rechten zur Verbreitung von Inhalten und deren anschließende Ausstrahlung, z. B. als Hörfunk-, Fernseh- und Datensendungen aus den Bereichen Unterhaltung, Nachrichten, Talk usw. Eingeschlossen ist auch die Datenübertragung, die typischerweise Teil von Hörfunk- und Fernsehausstrahlung ist. Die Übertragung kann mittels verschiedener Technologien erfolgen: drahtlos, über Satellit, Kabel oder das Internet. Die Abteilung umfasst auch die Produktion von Spartensendungen (begrenzte Programmstruktur, z. B. Nachrichten, Sport, Erziehung, Sendungen für Jugendliche) auf Abonnements- oder Gebührenbasis, die anschließend von Dritten öffentlich ausgestrahlt werden.
Folgende Gruppen gehören dem WZ-Code 60.10.0 an:
Ausstrahlung von Internet-Radiosendungen
Gestaltung, Realisation und Ausstrahlung von Hörfunkprogrammen
Hörfunkprogrammherstellung
Hörfunkveranstalter
Internet Portale (Ausstrahlung von Internet-Radiosendungen)
Rundfunkveranstalter
Studios (Zusammenstellung von Hörfunkprogrammbeiträgen durch Hörfunkveranstalter)
Übertragung von Hörfunksendungen