WZ-Code : 58.14.0
Verlagswesen (WZ-Code: 58)
Diese Abteilung umfasst das Verlegen von Büchern, Broschüren, Faltblättern, Prospekten und ähnlichen Druckerzeugnissen, Wörterbüchern und Enzyklopädien, Atlanten und anderen kartografischen Erzeugnissen, Zeitungen und Zeitschriften, Verzeichnissen und Adressenlisten sowie von Software. Diese Werke zeichnen sich dadurch aus, dass ihre Schaffung eine schöpferische Leistung erfordert und sie meist urheberrechtlich geschützt sind. Zum Verlagswesen gehört auch der Erwerb von Eigentumsrechten an Inhalten (Informationsprodukten), die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, indem auf verschiedene Weise für ihre Vervielfältigung und Verbreitung gesorgt wird. Dieser Abschnitt umfasst alle Formen des Verlegens (in gedruckter, elektronischer oder Audioform, im Internet, als Multimediaprodukte wie Nachschlagewerke auf CD-ROM usw.), außer dem Veröffentlichen von Filmen.
Folgende Gruppen gehören dem WZ-Code 58.14.0 an:
Copyright-Dienstleistungen für das Verlegen von Zeitschriften
Fachzeitschriften, Verlag
Illustrierte Zeitschriften, Verlag
Internet Portale (Online-Veröffentlichung von Zeitschriften)
Jugendzeitschriften, Verlag
Kundenzeitschriften, Verlag
Magazine, Verlag
Mitteilungsblätter, amtliche, Verlag
Modezeitschriften, Verlag
Musikzeitschriften, Verlag
Programmzeitschriften, Verlag
Rätselhefte, Verlag
Rätselzeitschriften, Verlag
Romanhefte, Verlag
Sportzeitschriften, Verlag
Unterhaltende Zeitschriften, Verlag
Verlag von allgemeinen Zeitschriften
Verlag von Fachzeitschriften
Verlag von Zeitschriften
Werbezeitschriften, Verlag
Wissenschaftliche Zeitschriften, Verlag
Zeitschriften, Verlag
Zeitschriften (Fachzeitschriften), Verlag