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WZ-Code : 58.14.0

Verlagswesen (WZ-Code: 58)
Diese Abteilung umfasst das Verlegen von Büchern, Broschüren, Faltblättern, Prospekten und ähnlichen Druckerzeugnissen, Wörterbüchern und Enzyklopädien, Atlanten und anderen kartografischen Erzeugnissen, Zeitungen und Zeitschriften, Verzeichnissen und Adressenlisten sowie von Software. Diese Werke zeichnen sich dadurch aus, dass ihre Schaffung eine schöpferische Leistung erfordert und sie meist urheberrechtlich geschützt sind. Zum Verlagswesen gehört auch der Erwerb von Eigentumsrechten an Inhalten (Informationsprodukten), die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, indem auf verschiedene Weise für ihre Vervielfältigung und Verbreitung gesorgt wird. Dieser Abschnitt umfasst alle Formen des Verlegens (in gedruckter, elektronischer oder Audioform, im Internet, als Multimediaprodukte wie Nachschlagewerke auf CD-ROM usw.), außer dem Veröffentlichen von Filmen.

Folgende Gruppen gehören dem WZ-Code 58.14.0 an:


Copyright-Dienstleistungen für das Verlegen von Zeitschriften

Fachzeitschriften, Verlag

Illustrierte Zeitschriften, Verlag

Internet Portale (Online-Veröffentlichung von Zeitschriften)

Jugendzeitschriften, Verlag

Kundenzeitschriften, Verlag

Magazine, Verlag

Mitteilungsblätter, amtliche, Verlag

Modezeitschriften, Verlag

Musikzeitschriften, Verlag

Programmzeitschriften, Verlag

Rätselhefte, Verlag

Rätselzeitschriften, Verlag

Romanhefte, Verlag

Sportzeitschriften, Verlag

Unterhaltende Zeitschriften, Verlag

Verlag von allgemeinen Zeitschriften

Verlag von Fachzeitschriften

Verlag von Zeitschriften

Werbezeitschriften, Verlag

Wissenschaftliche Zeitschriften, Verlag

Zeitschriften, Verlag

Zeitschriften (Fachzeitschriften), Verlag