zb: Apotheke, Maschinenbau, Arzt


Tagesaktuelle Postadressen
Emailadressen und Telefonnummern zum Toppreis - jetzt informieren !
Ratgeber zum Thema Adressen kaufen

WZ-Code : 58.13.0

Verlagswesen (WZ-Code: 58)
Diese Abteilung umfasst das Verlegen von Büchern, Broschüren, Faltblättern, Prospekten und ähnlichen Druckerzeugnissen, Wörterbüchern und Enzyklopädien, Atlanten und anderen kartografischen Erzeugnissen, Zeitungen und Zeitschriften, Verzeichnissen und Adressenlisten sowie von Software. Diese Werke zeichnen sich dadurch aus, dass ihre Schaffung eine schöpferische Leistung erfordert und sie meist urheberrechtlich geschützt sind. Zum Verlagswesen gehört auch der Erwerb von Eigentumsrechten an Inhalten (Informationsprodukten), die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, indem auf verschiedene Weise für ihre Vervielfältigung und Verbreitung gesorgt wird. Dieser Abschnitt umfasst alle Formen des Verlegens (in gedruckter, elektronischer oder Audioform, im Internet, als Multimediaprodukte wie Nachschlagewerke auf CD-ROM usw.), außer dem Veröffentlichen von Filmen.

Folgende Gruppen gehören dem WZ-Code 58.13.0 an:


Anzeigenblätter, Verlag

Anzeigenverlag

Internet Portale (Online-Veröffentlichung von Zeitungen)

Sonntagszeitungen, Verlag

Tageszeitungen, Verlag

Verlag von Anzeigenblättern

Verlag von Tageszeitungen

Verlag von Wochen- und Sonntagszeitungen

Wochen- und Sonntagszeitungen, Verlag

Zeitungen (Tageszeitungen), Verlag

Zeitungen (Wochen- und Sonntagszeitungen), Verlag

Zeitungsverlag (Tageszeitungen)

Zeitungsverlag (Wochenzeitung, Sonntagszeitung)