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WZ-Code : 10.32.0

Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln (WZ-Code: 10)
Diese Abteilung umfasst die Verarbeitung von Erzeugnissen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei zu Nahrungs- und Futtermitteln, sowie die Herstellung verschiedener Halbwaren, die noch keine Nahrungs- und Futtermittel darstellen. Häufig entstehen auch Nebenerzeugnisse von mehr oder weniger hohem Wert (z. B. Häute aus der Schlachtung oder Ölkuchen aus der Ölerzeugung). Die einzelnen Unterteilungen stellen auf die verschiedenen hergestellten Erzeugnisse ab: Fleisch, Fisch, Obst und Gemüse, Öle und Fette, Milcherzeugnisse, Mühlenerzeugnisse, Futtermittel und sonstige Nahrungsmittel. Die Produktion kann auf eigene Rechnung oder im Auftrag Dritter (z. B. Lohnschlachtung) erfolgen. Einige Tätigkeiten werden dem Verarbeitenden Gewerbe zugeordnet, selbst wenn man diese auch als Einzelhandelstätigkeit im eigenen Ladengeschäft des Herstellers auffassen könnte (z. B. Bäckereien, Konditoreien und Fleischverarbeitung). Sofern jedoch nur eine geringfügige Verarbeitung erfolgt, die keine

Folgende Gruppen gehören dem WZ-Code 10.32.0 an:


Apfelsaft, Herstellung

Fruchtnektar, Herstellung

Fruchtsäfte, Herstellung

Fruchtsaftkonzentrate (Obstdicksäfte), Herstellung

Fruchtsirup (auch tiefgefroren), Herstellung

Gemüsesäfte, Herstellung

Grapefruitsaft, Herstellung

Karottensaft, Herstellung

Keltereien (Herstellung von Fruchtsäften)

Kernobstsäfte, Herstellung

Konzentrate aus Frucht- und Gemüsesäften, Herstellung

Mosterei (Herstellung von Fruchtsäften)

Obstdicksäfte, Herstellung

Obstsäfte (auch tiefgefrorene), Herstellung

Orangensaft, Herstellung

Säfte (Frucht- und Gemüsesäfte), Herstellung

Süßmost, Herstellung

Tomatensaft, Herstellung

Traubensaft, Herstellung

Zitronensaft, Herstellung