WZ-Code : 10.32.0
Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln (WZ-Code: 10)
Diese Abteilung umfasst die Verarbeitung von Erzeugnissen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei zu Nahrungs- und Futtermitteln, sowie die Herstellung verschiedener Halbwaren, die noch keine Nahrungs- und Futtermittel darstellen. Häufig entstehen auch Nebenerzeugnisse von mehr oder weniger hohem Wert (z. B. Häute aus der Schlachtung oder Ölkuchen aus der Ölerzeugung). Die einzelnen Unterteilungen stellen auf die verschiedenen hergestellten Erzeugnisse ab: Fleisch, Fisch, Obst und Gemüse, Öle und Fette, Milcherzeugnisse, Mühlenerzeugnisse, Futtermittel und sonstige Nahrungsmittel. Die Produktion kann auf eigene Rechnung oder im Auftrag Dritter (z. B. Lohnschlachtung) erfolgen. Einige Tätigkeiten werden dem Verarbeitenden Gewerbe zugeordnet, selbst wenn man diese auch als Einzelhandelstätigkeit im eigenen Ladengeschäft des Herstellers auffassen könnte (z. B. Bäckereien, Konditoreien und Fleischverarbeitung). Sofern jedoch nur eine geringfügige Verarbeitung erfolgt, die keine
Folgende Gruppen gehören dem WZ-Code 10.32.0 an:
Apfelsaft, Herstellung
Fruchtnektar, Herstellung
Fruchtsäfte, Herstellung
Fruchtsaftkonzentrate (Obstdicksäfte), Herstellung
Fruchtsirup (auch tiefgefroren), Herstellung
Gemüsesäfte, Herstellung
Grapefruitsaft, Herstellung
Karottensaft, Herstellung
Keltereien (Herstellung von Fruchtsäften)
Kernobstsäfte, Herstellung
Konzentrate aus Frucht- und Gemüsesäften, Herstellung
Mosterei (Herstellung von Fruchtsäften)
Obstdicksäfte, Herstellung
Obstsäfte (auch tiefgefrorene), Herstellung
Orangensaft, Herstellung
Säfte (Frucht- und Gemüsesäfte), Herstellung
Süßmost, Herstellung
Tomatensaft, Herstellung
Traubensaft, Herstellung
Zitronensaft, Herstellung