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WZ-Code : 10.12.0

Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln (WZ-Code: 10)
Diese Abteilung umfasst die Verarbeitung von Erzeugnissen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei zu Nahrungs- und Futtermitteln, sowie die Herstellung verschiedener Halbwaren, die noch keine Nahrungs- und Futtermittel darstellen. Häufig entstehen auch Nebenerzeugnisse von mehr oder weniger hohem Wert (z. B. Häute aus der Schlachtung oder Ölkuchen aus der Ölerzeugung). Die einzelnen Unterteilungen stellen auf die verschiedenen hergestellten Erzeugnisse ab: Fleisch, Fisch, Obst und Gemüse, Öle und Fette, Milcherzeugnisse, Mühlenerzeugnisse, Futtermittel und sonstige Nahrungsmittel. Die Produktion kann auf eigene Rechnung oder im Auftrag Dritter (z. B. Lohnschlachtung) erfolgen. Einige Tätigkeiten werden dem Verarbeitenden Gewerbe zugeordnet, selbst wenn man diese auch als Einzelhandelstätigkeit im eigenen Ladengeschäft des Herstellers auffassen könnte (z. B. Bäckereien, Konditoreien und Fleischverarbeitung). Sofern jedoch nur eine geringfügige Verarbeitung erfolgt, die keine

Folgende Gruppen gehören dem WZ-Code 10.12.0 an:


Auslassen von Geflügelfett

Darmschleimereien (von Kaninchen, Wild u.Ä.)

Darmverwertung (von Kaninchen, Wild u.Ä.)

Daunen, Gewinnung

Federn, Gewinnung

Geflügelfedern, Gewinnung

Geflügelfleisch, Herstellung

Geflügelschlachtung

Großschlächtereien (von Geflügel u.Ä.)

Kommunale Schlachthöfe (Schlachten von Geflügel)

Lohnschlächter (von Geflügel)

Schlachten von Geflügel

Schlachthöfe (von Geflügel)

Schlachtnebenprodukte (von Geflügel), Gewinnung und Verarbeitung